Vertreterversammlung 2023

I. Beschlüsse der Vertreterversammlung

 

Die Vertreterversammlung hat auf seiner 25. Vertreterversammlung am 29. August 2023 einstimmig den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt sowie den Vorstand einstimmig für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 entlastet.

 

Die Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstandes weiterhin einstimmig beschlossen, den Rentensteigerungsbetrag für Rentenanwartschaften ab dem 1. Januar 2024 um 0,50 Euro auf 77,00 Euro anzuheben. Die bestehenden Rentenansprüche werden ab dem 1. Januar 2024 um 3,0 % erhöht.

 

Herr Wirtschaftsprüfer Ralf Wißmann von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck ist zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 gewählt worden.

 

Die Beschlüsse der Vertreterversammlung sind mit Schreiben der Rechtsaufsicht vom 5. Oktober 2023 und von der Versicherungsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11. Oktober 2023 genehmigt worden.

 

Die nächste Vertreterversammlung findet voraussichtlich am 3. September 2024 statt. Die Sitzung ist für Mitglieder öffentlich. Die Sitzung der Vertreterversammlung ist für Mitglieder des Steuerberaterversorgungswerks öffentlich.

 

II. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022

 

Das Jahresergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 1.470.890,70 € (2.257.312,78 € i.Vj.) aus. Das im Vergleich zum Vorjahr schlechtere Jahresergebnis ist in erster Linie auf die Ergebnisse aus der Kapitalanlage des Versorgungswerks zurückzuführen. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung wegen beschlossener Leistungserhöhungen beträgt der Rohüberschuss 6.245.072,70 € (6.413.731,78 € i.Vj.).

 

Die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder hat sich im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von 1.547 auf 1.590 per 31. Dezember 2022 erhöht. Darüber hinaus bestehen 108 beitragsfreie Anwartschaften. Unter den Mitgliedern befinden sich 694 Kolleginnen (43,6 %) und 896 Kollegen (56,4 %). Von den Mitgliedern sind 621 (39,1 %) unter 45 Jahre und 969 (60,9 %) 45 Jahre oder älter; 828 Mitglieder sind ausschließlich selbständig (52,1 %), 684 ausschließlich angestellt (43,0 %) und 78 sowohl selbständig als auch angestellt (4,9 %) tätig.

 

Die veranlagten Beiträge einschließlich Überleitungen, Nachversicherungen und Zinsersatzleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt 17.638.749,62 € (17.183.364,41 € i.Vj.). Davon betrug der Anteil an Pflichtbeiträgen 14.655.352,46 € (14.003.665,92 € i.Vj.). Das entspricht einem Anstieg von 4,7 % (6,8 % i.Vj.).

 

Im Jahr 2022 sind Leistungsansprüche im Sinne der §§ 16, 17 und 21 der Satzung zu bedienen gewesen. In 202 Fällen wurden Altersrenten, in sieben Fällen Berufsunfähigkeitsrenten und in 27 Fällen Hinterbliebenenrenten gewährt. Die Summe der Aufwendungen für Versicherungsfälle belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 2.538.110,34 € (2.054.656,29 € i.Vj.). Das entspricht einem Anstieg von 23,5 % (17,8 % i.Vj.). Die Leistungsansprüche der Mitglieder können auf absehbare Zeit aus den laufenden Beitragseinnahmen gedeckt werden.

 

Die durchschnittliche Verzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2022 belief sich auf 1,47 % (3,73 % i.Vj.). Bezogen auf den mittleren Bestand der Deckungsrückstellung ohne Zinsreserve entspricht die Kapitalrendite einem Rechnungszins von 2,42 % (4,10 % i.Vj.). Die Mindestverzinsung in der Kapitalanlage konnte damit nicht erreicht werden. Leistungseinschränkungen sind mit der Unterschreitung des Rechnungszinses jedoch nicht verbunden. Die erforderlichen Mittel für die Dotierung der Deckungsrückstellung konnten aus der allgemeinen Ertragslage erwirtschaftet werden.

 

Die Verwaltungskosten haben mit 3,39 % (3,38 % i.Vj.) auf die Summe der verdienten Beiträge die Vorgaben eingehalten.

 

Der Zuführungsbedarf zur Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2022 beträgt auf der Grundlage der berufsständischen Richttafeln (G) der Heubeck Richttafeln GmbH 16.448.413,00 € (21.467.839,00 € i.Vj.). Der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Zuführungsbedarf ist im Wesentlichen auf die Auflösung der in dieser Position gehaltenen Zinsreserve von 4.500.000,00 € zurückzuführen. Aufgrund der Veränderungen am Kapitalmarkt wird die Zinsreserve nicht mehr für eine weitere Absenkung des Rechnungszinses benötigt.

 

Der nach Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung wegen beschlossener Leistungsverbesserungen verbleibende Überschuss in Höhe von 6.245.07270 € wird in Höhe von 1.571.130,97 € der Verlustrücklage zugeführt. Die Verlustrücklage ist damit in Höhe von 19.502.515,35 € dotiert und beträgt 7,5 % der Deckungsrückstellung ohne pauschale Erhöhung.

 

Die verbleibenden 4.673.941,73 € werden der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung zugeführt, die damit eine Höhe von 4.850.503,46 € erreicht. Die Rücklage reicht aus, den Rentensteigerungsbetrag um 0,50 € auf 77,00 € anzuheben und die laufenden Renten um 3,00 % zu erhöhen. Der Mehraufwand für entsprechende Erhöhungen beläuft sich auf insgesamt 4.215.056,33 €.

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