Vertreterversammlung 2022

I.      Beschlüsse der Vertreterversammlung

 

Die Vertreterversammlung hat auf seiner 24. Vertreterversammlung am 30. August 2022 einstimmig den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt sowie den Vorstand einstimmig für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 entlastet.

 

Die Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstandes weiterhin einstimmig beschlossen, den Rentensteigerungsbetrag für Rentenanwartschaften ab dem 1. Januar 2023 um 0,75 Euro auf 76,50 Euro anzuheben. Die bestehenden Rentenansprüche werden ab dem 1. Januar 2023 um 2,0 % erhöht.

 

Herr Wirtschaftsprüfer Ralf Wißmann von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck ist zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 gewählt worden.

 

Die Beschlüsse der Vertreterversammlung sind mit Schreiben der Rechtsaufsicht vom 23. September 2022 und von der Versicherungsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26. September 2022 genehmigt worden.

 

Die nächste Vertreterversammlung findet voraussichtlich am 29. August 2023 in den Geschäftsräumen des Steuerberaterversorgungswerks statt. Die Sitzung ist für Mitglieder öffentlich. Die Sitzung der Vertreterversammlung ist für Mitglieder des Steuerberaterversorgungswerks öffentlich.

 

II.     Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021

 

Das Jahresergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 2.257.312,78 € (2.096.918,20 € i.Vj.) aus. Das im Vergleich zum Vorjahr leicht verbesserte Jahresergebnis ist trotz eines höheren Zuführungsbedarfs zur Deckungsrückstellung infolge der Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze sowie beschlossener Leistungsverbesserungen in erster Linie auf ein verbessertes Ergebnis aus der Kapitalanlage des Versorgungswerks zurückzuführen. Unter Berücksichtigung einer entsprechenden Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung für beschlossene Erhöhungen der Rentenanwartschaften und der Rentenansprüche beträgt der Rohüberschuss 6.413.731,78 € (4.634.115,20 € i.Vj.).

 

Die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder hat sich im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von 1.514 auf 1.547 per 31. Dezember 2021 erhöht. Darüber hinaus bestehen 106 beitragsfreie Anwartschaften. Unter den Mitgliedern befinden sich 669 Kolleginnen (43,2 %) und 878 Kollegen (56,8 %). Von den Mitgliedern sind 594 (38,4 %) unter 45 Jahre und 953 (61,6 %) 45 Jahre oder älter; 827 Mitglieder sind ausschließlich selbständig (53,5 %), 653 ausschließlich angestellt (42,2 %) und 67 sowohl selbständig als auch angestellt (4,3 %) tätig.

 

Die veranlagten Beiträge einschließlich Überleitungen, Nachversicherungen und Zinsersatzleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt 17.183.364,41 € (15.878.141,25 € i.Vj.). Davon betrug der Anteil an Pflichtbeiträgen 14.003.665,92 € (13.114.872,18 € i.Vj.). Das entspricht einem Anstieg von 6,8 % (6,0 % i.Vj.).

 

Im Jahr 2021 sind Leistungsrechte im Sinne der §§ 16, 17 und 21 der Satzung zu bedienen gewesen. In 176 Fällen wurden Altersrenten, in fünf Fällen Berufsunfähigkeitsrenten und in 24 Fällen Hinterbliebenenrenten gewährt. Die Summe der Aufwendungen für Versicherungsfälle belief sich im Jahr 2021 auf insgesamt 2.054.656,29 € (1.744.245,84 € i.Vj.). Das entspricht einem Anstieg von 17,8 % (18,8 % i.Vj.). Die Leistungsansprüche der Mitglieder können auf absehbare Zeit aus den laufenden Beitragseinnahmen gedeckt werden.

 

Die durchschnittliche Verzinsung der Kapitalanlagen belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 3,73 % (2,40 % i.Vj.). Bezogen auf den mittleren Bestand der Deckungsrückstellung ohne Zinsreserve entspricht die Kapitalrendite einem Rechnungszins von 4,10 % (2,92 % i.Vj.). Die Mindestverzinsung konnte damit erreicht werden.

 

Die Verwaltungskosten haben mit 3,38 % (3,44 % i.Vj.) auf die Summe der verdienten Beiträge die Vorgaben eingehalten.

 

Der Zuführungsbedarf zur Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2021 beträgt auf der Grundlage der berufsständischen Richttafeln (G) der Heubeck Richttafeln GmbH 21.467.839,00 € (16.737.973,00 € i.Vj.). Der im Vergleich zum Vorjahr höhere Zuführungsbedarf ist im Wesentlichen auf die im Jahr 2022 in Kraft getretene Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze sowie auf in 2021 beschlossene Leistungsverbesserungen zurückzuführen.

 

Der nach Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung wegen beschlossener Leistungsverbesserungen verbleibende Überschuss in Höhe von 6.413.731,78 € wird in Höhe von 1.497.587,93 € der Verlustrücklage zugeführt. Die Verlustrücklage ist damit in Höhe von 17.931.384,38 € dotiert und beträgt 7,36 % der Deckungsrückstellung mit pauschaler Erhöhung bzw. 7,5 % ohne pauschale Erhöhung.

 

Die verbleibenden 4.916.144,353 € werden der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung zugeführt, die damit eine Höhe von 4.950.743,73 € erreicht. Die Rücklage reicht aus, den Rentensteigerungsbetrag von 75,75 € auf 76,50 € und die laufenden Renten ebenfalls um 2,00 % zu erhöhen. Der Mehraufwand für entsprechende Erhöhungen würde sich auf insgesamt 4.828.205,00 € belaufen.

 

Den vollständigen Prüfbericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 können Sie auf der Webseite des Steuerberaterversorgungswerkes einsehen.

 

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