Unsere Mitglieder

Gemäß § 9 der Satzung des Steuerberaterversorgungswerkes ist jedes Mitglied der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, unabhängig von einer selbständigen Berufsausübung oder einer solchen im Angestelltenverhältnis, Pflichtmitglied des Versorgungswerkes, soweit die Kammermitgliedschaft nach dem 1. Januar 1999 begründet wurde und das Mitglied das 60. Lebensjahr am Tag der Bestellung noch nicht vollendet hat.

Mitglieder, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen wollen, nutzen bitte den nebenstehenden Download.