Steuerberaterversorgungswerk Schleswig-Holstein

Das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein wurde 1999 als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Kiel gegründet.

Rechtsgrundlage für die Gründung und die Tätigkeit bildet das Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater (StBerVG) vom 18. November 1998 in der Fassung vom 7. Dezember 2006.

Zielsetzung des Steuerberaterversorgungswerkes ist eine angemessene Grundversorgung für das Alter, für die Hinterbliebenen und für den Fall der Berufsunfähigkeit. Das Steuerberaterversorgungswerk nimmt im Rahmen der berufsständischen Solidarität alle Berufsangehörigen ohne Gesundheitsprüfung auf. Für jüngere Kolleginnen und Kollegen bietet das Versorgungswerk einen sofortigen „Rundum-Schutz“ als Grundversorgung und den Aufbau einer hervorragenden Altersvorsorge. Die Rentenanwartschaften werden ohne Wartezeit mit der ersten Beitragszahlung erworben. Die aufgebauten Versorgungsansprüche können nicht gepfändet werden und sind damit dem Zugriff Dritter entzogen.

 

*** Die Geschäftsstelle des Versorgungswerks ist in der Zeit vom 23. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024 nicht erreichbar. Wir sind ab dem 2. Januar 2024 wieder für Sie da.***