Vertreterversammlung 2025

I. Beschlüsse der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung hat auf seiner 27. Vertreterversammlung am 11. September 2025 einstimmig den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 festgestellt sowie den Vorstand einstimmig für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 entlastet.

Die Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstandes weiterhin einstimmig beschlossen, den Rentensteigerungsbetrag für Rentenanwartschaften ab dem 1. Januar 2026 um 2,33 Euro auf 80,10 Euro anzuheben. Die bestehenden Rentenansprüche werden ab dem 1. Januar 2026 ebenfalls um 3,0 % erhöht.

Herr Wirtschaftsprüfer Ralf Wißmann von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck ist zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 gewählt worden.

Die Beschlüsse der Vertreterversammlung sind mit Schreiben der Rechtsaufsicht vom 16. Oktober 2025 und von der Versicherungsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21. Oktober 2025 genehmigt worden.

Die nächste Vertreterversammlung wird voraussichtlich am 25. August 2026 stattfinden. Die Sitzung der Vertreterversammlung ist für Mitglieder des Steuerberater­versorgungswerks öffentlich.

II. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2024

Das Jahresergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 13.742.642,41 € (1.232.107,06 € i.Vj.) aus. Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich bessere Jahresergebnis ist in erster Linie auf die Ergebnisse aus der Kapitalanlage sowie auf den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Zuführungsbedarf zur Deckungsrückstellung zurückzuführen. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung wegen beschlossener Leistungserhöhungen beträgt der Rohüberschuss 18.888.278,41 € (5.447.163,06 € i.Vj.).

Die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder hat sich im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von 1.609 auf 1.647 per 31. Dezember 2024 erhöht. Darüber hinaus bestehen 113 beitragsfreie Anwartschaften. Unter den Mitgliedern befinden sich 730 Kolleginnen (44,3 %) und 917 Kollegen (55,7 %). Von den Mitgliedern sind 625 (37,9 %) unter 45 Jahre und 1.022 (62,1 %) 45 Jahre oder älter; 857 Mitglieder sind ausschließlich selbständig (52,0 %), 696 ausschließlich angestellt (42,3 %) und 94 sowohl selbständig als auch angestellt (5,7 %) tätig.

Die veranlagten Beiträge einschließlich der Überleitungen, Nachversicherungen und Zinsersatz-leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt 20.154.664,53 € (18.903.921,88 € i.Vj.). Davon entfielen 16.615.838,69 € (15.532.339,01 € i.Vj.) auf Pflichtbeiträge. Das entspricht einem Anstieg von 6,98 % (6,0 % i.Vj.).

Im Jahr 2024 sind Leistungsrechte im Sinne der §§ 16, 17 und 21 der Satzung zu bedienen gewesen. In 250 Fällen wurden Altersrenten, in acht Fällen Berufsunfähigkeitsrenten und in 41 Fällen Hinterbliebenenrenten gewährt. Die Summe der Aufwendungen für Versicherungsfälle belief sich im Jahr 2024 auf insgesamt 3.641.439,06 € (3.049.598,36 € i.Vj.). Das entspricht einem Anstieg von 19,4 % (20,2 i.Vj.). Die Leistungsansprüche der Mitglieder können auf absehbare Zeit aus den laufenden Beitragseinnahmen gedeckt werden.

Die durchschnittliche Verzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2024 belief sich auf 3,79 % (0,98 % i.Vj.). Bezogen auf den mittleren Bestand der Deckungsrückstellung ohne Zinsreserve entspricht die Kapitalrendite einem Rechnungszins von 4,18 % (1,06 % i.Vj.). Die Mindestverzinsung in der Kapitalanlage konnte damit erreicht werden.

Die Verwaltungskosten haben mit 3,37 % (3,34 % i.Vj.) auf die Summe der verdienten Beiträge die Vorgaben eingehalten.

Der Zuführungsbedarf zur Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2024 beträgt auf der Grundlage der berufsständischen Richttafeln (G) der Heubeck Richttafeln GmbH 13.396.851,00 € (16.594.695,00 € i.Vj.). Die bilanzrelevante Deckungsrückstellung erhöhte sich damit auf 289.995.084,00 € (276.598.233,00 € i.Vj.).

Der nach Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung wegen beschlossener Leistungsverbesserungen verbleibende Überschuss in Höhe von 18.888.278,41 € wird in Höhe von 1.347.115,95 € der Verlustrücklage zugeführt. Die Verlustrücklage ist damit in Höhe von 21.749.631,30 € dotiert und beträgt 7,5 % der Deckungsrückstellung.

Der verbleibende Betrag wird der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung zugeführt, die damit eine Höhe von 17.578.136,98 € erreicht. Die Rücklage reicht aus, den Rentensteigerungsbetrag von 77,77 € auf 80,10 € und die laufenden Renten um 3,00 % zu erhöhen. Der Mehraufwand für entsprechende Erhöhungen beläuft sich auf insgesamt 16.188.024,00 €.