Vertreterversammlung 2024

I. Beschlüsse der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung hat auf seiner 26. Vertreterversammlung am 3. September 2024 einstimmig den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt sowie den Vorstand einstimmig für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 entlastet.

Die Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstandes weiterhin einstimmig beschlossen, den Rentensteigerungsbetrag für Rentenanwartschaften ab dem 1. Januar 2025 um 0,77 Euro auf 77,77 Euro anzuheben. Die bestehenden Rentenansprüche werden ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls um 1,0 % erhöht.

Herr Wirtschaftsprüfer Ralf Wißmann von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck ist zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 gewählt worden.

Die Beschlüsse der Vertreterversammlung sind mit Schreiben der Rechtsaufsicht vom 23. September 2024 und von der Versicherungsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 genehmigt worden.

Die nächste Vertreterversammlung findet voraussichtlich am 9. September 2025 statt. Die Sitzung ist für Mitglieder öffentlich. Die Sitzung der Vertreterversammlung ist für Mitglieder des Steuerberater­versorgungswerks öffentlich.

II. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023

Das Jahresergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 1.232.107,06 € (1.470.890,70 € i.Vj.) aus. Das im Vergleich zum Vorjahr schlechtere Jahresergebnis ist in erster Linie auf die Ergebnisse aus der Kapitalanlage des Versorgungswerks zurückzuführen. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung wegen beschlossener Leistungserhöhungen beträgt der Rohüberschuss 5.447.163,06 € (6.245.072,70 € i.Vj.).

Die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder hat sich im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von 1.590 auf 1.609 per 31. Dezember 2023 erhöht. Darüber hinaus bestehen 117 beitragsfreie Anwartschaften. Unter den Mitgliedern befinden sich 708 Kolleginnen (44,0 %) und 901 Kollegen (56,0 %). Von den Mitgliedern sind 619 (38,5 %) unter 45 Jahre und 990 (61,5 %) 45 Jahre oder älter; 838 Mitglieder sind ausschließlich selbständig (52,1 %), 687 ausschließlich angestellt (42,7 %) und 84 sowohl selbständig als auch angestellt (5,2 %) tätig.

Die veranlagten Beiträge einschließlich Überleitungen, Nachversicherungen und Zinsersatzleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt 18.903.921,88 € (17.638.749,62 € i.Vj.). Davon betrug der Anteil an Pflichtbeiträgen 15.532.339,01 € (14.655.352,46 € i.Vj.). Das entspricht einem Anstieg von 6,0 % (4,7 % i.Vj.).

Im Jahr 2023 sind Leistungsrechte im Sinne der §§ 16, 17 und 21 der Satzung zu bedienen gewesen. In 231 Fällen wurden Altersrenten, in neun Fällen Berufsunfähigkeitsrenten und in 35 Fällen Hinterbliebenenrenten gewährt. Die Summe der Aufwendungen für Versicherungsfälle belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 3.049.598,36 € (2.538.110,34 € i.Vj.). Das entspricht einem Anstieg von 20,2 % (23,5 i.Vj.). Die Leistungsansprüche der Mitglieder können auf absehbare Zeit aus den laufenden Beitragseinnahmen gedeckt werden.

Die durchschnittliche Verzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 0,98 % (1,47 % i.Vj.). Bezogen auf den mittleren Bestand der Deckungsrückstellung ohne Zinsreserve entspricht die Kapitalrendite einem Rechnungszins von 1,06 % (2,42 i.Vj.). Die Mindestverzinsung in der Kapitalanlage konnte damit nicht erreicht werden. Leistungseinschränkungen sind mit der Unterschreitung des Rechnungszinses jedoch nicht verbunden. Die erforderlichen Mittel für die Dotierung der Deckungsrückstellung konnten aus der allgemeinen Ertragslage erwirtschaftet werden.

Die Verwaltungskosten haben mit 3,34 % (3,39 % i.Vj.) auf die Summe der verdienten Beiträge die Vorgaben eingehalten.

Der Zuführungsbedarf zur Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023 beträgt auf der Grundlage der berufsständischen Richttafeln (G) der Heubeck Richttafeln GmbH 16.594.695,00 € (16.448.413,00 € i.Vj.). Die bilanzrelevante Deckungsrückstellung erhöht sich damit auf 276.598.233,00 € (260.033.538,00 € i.Vj.).

Der nach Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und –verbesserung wegen beschlossener Leistungsverbesserungen verbleibende Überschuss in Höhe von 5.447.163,06 € wird in Höhe von 900.000,00 € der Verlustrücklage zugeführt. Die Verlustrücklage ist damit in Höhe von 20.402.515,35 € dotiert und beträgt knapp 7,4 % der Deckungsrückstellung. Die verbleibende Betrag wird der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung zugeführt, die damit eine Höhe von 5.182.610,52 € erreicht. Die Rücklage reicht aus, den Renten-steigerungsbetrag und die laufenden Renten um jeweils 1,00 % zu erhöhen. Der Mehraufwand für entsprechende Erhöhungen würde sich auf insgesamt 5.145.636,00 € belaufen.