Gremien

Organe des Versorgungswerks sind:

  • die Vertreterversammlung
  • der Vorstand.

Die Vertreterversammlung besteht aus 10 Mitgliedern des Versorgungswerks, die durch Briefwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Vertreterversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind für Mitglieder öffentlich. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung zählen unter anderem der Erlass und Änderung der Satzung, die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen nach Maßgabe der Satzung sowie die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Entlastung des Vorstands.

Der Vorstand besteht aus fünf Personen, von denen mindestens drei dem Versorgungswerk angehören müssen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus ihrer Mitte gewählt und müssen dem Versorgungswerk angehören. Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand führt die Geschäfte des Steuerberaterversorgungswerkes. Ihm obliegen alle Aufgaben, die nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind oder zur Zuständigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers gehören. Dazu gehören der Vollzug von Entscheidungen der Vertreterversammlung und die Beschlussfassung in Sachen des Versorgungswerks im Rahmen von Satzung und Gesetz. Spätestens sieben Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vorstand der Vertreterversammlung einen Geschäftsbericht und eine geprüfte Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.